Weinbau in der Großstadt? Oft handelt es sich dabei um Schauweingärten als Tourismusattraktion. Anders in Wien, hier sind 612 Hektar Rebfläche ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor, dienen der Erhaltung des Grüngürtels und sind die Basis für hohe Weinqualität.
Noch im späten Mittelalter standen Reben auch innerhalb der Stadtmauern von Wien, bis in den heutigen ersten Bezirk, heute liegt der Schwerpunkt des Weinbaus in den Vororten am Stadtrand: Die Lagen am Bisamberg nördlich der Donau – bewirtschaftet von Winzern aus Strebersdorf, Stammersdorf und Jedlersdorf – sind günstig für die Burgunderfamilie.
Wien triumphiert mit dem Wiener Gemischten Satz DAC
Erst im letzten Jahrzehnt ist es dem Wiener Wein gelungen, das bloße Heurigenimage abzulegen und den Sprung auf die Weinkarten der Gourmetrestaurants zu schaffen. Dieser Erfolg ist eng verbunden mit der Neuinterpretation des Paradeweins der Stadt durch visionäre Top-Winzer. Der „Wiener Gemischte Satz“ zählt seither auch zu den international anerkannten klassischen Weinen Österreichs.
Exklusive Veranstaltungsserie "Wieninger meets Friends"
Von Ottakring über Hernals hinauf nach Pötzleinsdorf, und vor allem im 19. Gemeindebezirk mit den Ortsteilen Heiligenstadt, Nussdorf, Grinzing, Sievering und Neustift am Walde sind Riesling, Chardonnay und Weißburgunder auf den meist sehr kalkreichen Böden bevorzugt.
Im Süden Wiens mit Mauer, Rodaun und Oberlaa sind Schwarzerdeböden zu finden, gut für kraftvolle Weißweine und opulente Rotwein Cuvées. Kaum ein Winzer verzichtet aber auf den traditionellen Gemischten Satz, bei dem im Weingarten verschiedene Rebsorten gemeinsam ausgepflanzt sind, die auch gemeinsam geerntet und zu Wein verarbeitet werden. Früher als Risikominderung bei ungleichmäßigen Erntebedingungen vorgesehen, erfreut sich dieser Weintyp heute wieder großer Beliebtheit, sowohl als frischer Klassiktyp, als auch als kraftvolle, lagerfähige Reserve.
Ebenso wiederentdeckt wurde die Toplage Nussberg, die junge, ideenreiche Winzer aus allen Teilen der Weinstadt – auch Quereinsteiger – beinahe magisch anzieht.
Und doch bleibt auch die Anziehungskraft des Wiener Heurigen ungebrochen. Ob permanent geöffneter „Nobelheuriger“ mit großem Büfett oder kleine, versteckte Buschenschank mitten in den Weingärten, der nur wenige Wochen im Jahr „ausgesteckt“ hat – ein wahrer Besuchermagnet sind sie alle, für Einheimische wie für Touristen. Und auch anspruchsvolle Weinfreunde kommen beim wachsenden Angebot an glasweise ausgeschenkten Topweinen auf ihre Rechnung.
Der Wiener Gemischte Satz DAC ist beliebt
Der Wiener Gemischte Satz ist einer der traditionsreichsten Weine Österreichs und ein Stück Identität der Weinstadt Wien. Ab dem Jahrgang 2013 erreichte er den DAC-Status und damit eine geschützte Herkunftsbezeichnung. Damit ist gesichert, dass der Wiener Gemischte Satz ausschließlich aus Wien stammt und seine hohe Qualität durch strenge Regeln und Kontrollen gewährleistet ist und bleibt.
Die Vielfalt Wiens in einem Glas!
Die neue Verordnung zum Wiener Gemischten Satz schreibt vor, dass zumindest drei weiße Qualitätsweinrebsorten gemeinsam in einem Wiener Weingarten angepflanzt sein müssen, welcher im Kataster des Wiener Rebflächenverzeichnisses als Wiener Gemischter Satz eingetragen ist. Der größte Sortenanteil einer Rebsorte darf nicht höher als 50% sein, der drittgrößte Anteil muss zumindest 10% umfassen. Der vorhandene Alkoholgehalt ist mit höchstens 12,5% vol. am Etikett anzugeben, der Wein darf keinen stark wahrnehmbaren Holzeinsatz vorweisen und muss trocken sein. Zusätzlich kann der Wiener Gemischte Satz DAC auch mit einer Lagenbezeichnung auf den Markt kommen. Der vorhandene Alkoholgehalt ist bei Lagenweinen mit mindestens 12,5% am Etikett anzugeben, der Wein muss nicht der Geschmacksangabe „trocken“ entsprechen und darf nicht vor 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft werden.
Qualitätswein-Herkunft Wien bleibt erhalten
Die DAC erstreckt sich ausschließlich auf die Regelung des Wiener Gemischten Satzes. Somit dürfen alle Qualitätsweine Wiens weiter unter der Bezeichnung Wiener Wein auf den Markt kommen. Ein Gemischter Satz, welcher nicht den Regelungen des Wiener Gemischten Satzes entspricht, muss als Landwein mit der Herkunftsbezeichnung Weinland in Verkehr gebracht werden. Diese Sonderregelung war für den Wiener Wein notwendig, da Wien gleichzeitig Hauptstadt und Bundesland ist und damit bis 2009 Weinbauregion für Landwein und auch Weinbaugebiet für Qualitätswein war.