Wiener Wein und der Heurige
Wien ist die einzige Metropole weltweit, die innerhalb der Stadtgrenzen nennenswerten Weinbau betreibt. 700 Hektar Wiener Weingärten – das prägt das Bild der Stadt und ihrer Genusskultur. Weinbau hat in Wien eine lange Tradition. Auf 80 Prozent der Rebflächen werden Weißweine angebaut, eine Spezialität ist der Wiener Gemischte Satz. Heute präsentiert sich Wien als Stadt mit einer lebendigen Weinszene. Wiener Wien genießt man in zahlreichen Lokalen in der Stadt oder am Stadtrand beim Heurigen, die Wein aus eigenem Anbau und hausgemachte Köstlichkeiten am Buffet bieten.
Wien triumphiert mit dem Wiener Gemischten Satz DAC
Erst im letzten Jahrzehnt ist es dem Wiener Wein gelungen, das bloße Heurigenimage abzulegen und den Sprung auf die Weinkarten der Gourmetrestaurants zu schaffen. Dieser Erfolg ist eng verbunden mit der Neuinterpretation des Paradeweins der Stadt durch visionäre Top-Winzer. Der „Wiener Gemischte Satz“ zählt seither auch zu den international anerkannten klassischen Weinen Österreichs.
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Der Wiener Gemischte Satz DAC ist beliebt
Der Wiener Gemischte Satz ist einer der traditionsreichsten Weine Österreichs und ein Stück Identität der Weinstadt Wien. Ab dem Jahrgang 2013 erreichte er den DAC-Status und damit eine geschützte Herkunftsbezeichnung. Damit ist gesichert, dass der Wiener Gemischte Satz ausschließlich aus Wien stammt und seine hohe Qualität durch strenge Regeln und Kontrollen gewährleistet ist und bleibt.
Die Vielfalt Wiens in einem Glas!
Die neue Verordnung zum Wiener Gemischten Satz schreibt vor, dass zumindest drei weiße Qualitätsweinrebsorten gemeinsam in einem Wiener Weingarten angepflanzt sein müssen, welcher im Kataster des Wiener Rebflächenverzeichnisses als Wiener Gemischter Satz eingetragen ist. Der größte Sortenanteil einer Rebsorte darf nicht höher als 50% sein, der drittgrößte Anteil muss zumindest 10% umfassen. Der vorhandene Alkoholgehalt ist mit höchstens 12,5% vol. am Etikett anzugeben, der Wein darf keinen stark wahrnehmbaren Holzeinsatz vorweisen und muss trocken sein. Zusätzlich kann der Wiener Gemischte Satz DAC auch mit einer Lagenbezeichnung auf den Markt kommen. Der vorhandene Alkoholgehalt ist bei Lagenweinen mit mindestens 12,5% am Etikett anzugeben, der Wein muss nicht der Geschmacksangabe „trocken“ entsprechen und darf nicht vor 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft werden.
Qualitätswein-Herkunft Wien bleibt erhalten
Die DAC erstreckt sich ausschließlich auf die Regelung des Wiener Gemischten Satzes. Somit dürfen alle Qualitätsweine Wiens weiter unter der Bezeichnung Wiener Wein auf den Markt kommen. Ein Gemischter Satz, welcher nicht den Regelungen des Wiener Gemischten Satzes entspricht, muss als Landwein mit der Herkunftsbezeichnung Weinland in Verkehr gebracht werden. Diese Sonderregelung war für den Wiener Wein notwendig, da Wien gleichzeitig Hauptstadt und Bundesland ist und damit bis 2009 Weinbauregion für Landwein und auch Weinbaugebiet für Qualitätswein war.